Fahrtzeit ist Arbeitszeit

Zur info:
Kundendienstarbeiten sind Arbeiten ohne eine feste Arbeitsstätte. 
Eine feste Arbeitsstätte ist ein Ort, wo das ganze Werkzeug, sowie Material in einem seperaten Raum der abschließbar ist, wo nur der Auftragnehmer also das Fach Unternehmen aus versicherungsgründen einen Schlüssel zu hat, und wo der Arbeitnehmer Morgens von zu Hause aus direkt hinfährt, und dort auch bis zum Feierabend bleibt, und darauf dann von dort aus direkt wieder nach Hause fährt, also eine Baustelle.
Arbeitnehmer, die keinen festen bzw. gewöhnlichen Arbeitsort besitzen und von Kunde zu Kunde fahren, haben durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mittlerweile Gewissheit: Sowohl die Fahrzeit bis zur Betriebsstätte, die nach dem letzten Kunden anfällt, als auch jene, die für den Weg zum ersten Auftraggeber des Tages von der Betriebsstätte aus benötigt wird, gilt als Arbeitszeit. Folglich muss der Arbeitgeber, sowie der Auftraggeber auch für diese Zeit eine Vergütung zahlen (Az. C-266/14).

Diese Regelung gilt im Arbeitsrecht jedoch nicht für Fahrten, die ein Arbeitnehmer mit fester Arbeitsstätte, also einer Baustelle, zwischen dieser und seinem Wohnort zurücklegt. Die durch das Urteil festgesetzte Regelung bezüglich Fahrzeit und Arbeitszeit ist für Handwerker, Bauarbeiter und ähnlichen Berufe mit wechselndem Kundenstamm jedoch bedeutsam.

In seiner Entscheidung bestätigte der EuGH ein Urteil, das zuvor vom deutschen Bundesarbeitsgericht (BAG) gefällt wurde (Az. 5 AZR 292/08).

 

Fahrtzeit ist Arbeitszeit und wird seperat abgerechnet. Zzgl. hierzu wird eine Fahrtkosten Pauschale welche abhängig von der Zone in welcher sich der Einsatzort befindet, berechnet.


Zone 1
Wir berechnen unseren Kunden im Ort unserer Betriebsstätte, PLZ 50997, eine Fahrtkosten Pauschale iHv. 9,00 EUR.
Zone 2
Wir berechnen an alle an uns angrenzenden Einsatzorte mit folgenden Postleitzahlen eine Fahrtkosten Pauschale iHv. 15,00 EUR: 50321, 50389, 50939, 50969,50968,50996,50999.
Zone 3
Alle Einsatzorte mit Postleitzahlen welche an Zone 2 angrenzen, sowie die Kölner Innenstadt werden mit einer Fahrtkosten Pauschale iHv. 25,00 EUR berechnet.
Zone 4
Alle Einsatzorte darüber hinaus werden mit einer Fahrtkosten Pauschale iHv. 30,00 EUR berechnet.

Zone 5
Näheres Umland 42,50 EUR

Alle Preise verstehen sich zzgl. der zZ. gültigen USt.

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© Sebastian Bellinghausen